Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Was muss im Linienverkehr den Fahrgästen auf Verlangen vorgelegt werden?
Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen
Fahrplan
Stadtplan mit Straßenverzeichnis
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Im Linienverkehr müssen Fahrgästen auf Verlangen sowohl die Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen als auch der Fahrplan vorgelegt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, damit die Fahrgäste jederzeit über Fahrpreise, Regelungen und Abfahrtszeiten informiert werden können. Ein Stadtplan mit Straßenverzeichnis muss dagegen nicht zwingend bereitgehalten werden. Künftig solltest du dir merken: Tarife, Bedingungen und Fahrplan gehören zu den verpflichtenden Auskünften für Fahrgäste im Linienverkehr.
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